PSgA Prüfung und Schulung

Revision und Prüfung von persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSgA)

Absturzsicherung rettet Leben – und regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass Ihre Persönliche Schutzausrüstung im Ernstfall funktioniert.

Ich bin befähigte Person für die Prüfung von PSA gegen Absturz gemäß DGUV-Regel 112-198/199 und übernehme:

  • Die jährliche Sachkundeprüfung Ihrer PSAgA
  • Sicht- und Funktionsprüfungen nach Herstellervorgaben
  • Dokumentation und Prüfberichte
  • Beratung zu Auswahl, Einsatz und Lagerung von PSAgA
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Zudem bieten wir die Schulung an: PSA gegen Ab­sturz nach DGUV-R 112-198

Grundschulung und jährliche Wiederholungsschulungen

Für alle Personen, die regelmäßig oder auch gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz (PSAgA). Zur Vermeidung von Unfällen hat gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Konkretere Vorgaben machen DGUV Regel 112-198 („Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“) und DGUV Regel 112-199 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“). Die Anwenderschulung ist vor der ersten Benutzung verpflichtend und in der Folge hat mindestens einmal jährlich eine entsprechende Unterweisung zu erfolgen. Die Ausbildung berücksichtigt die geforderten Ausbildungsinhalte für die sichere Anwendung der PSAgA. Die Teilnehmer erlangen umfangreiche Kenntnisse mit den einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Fokus der Schulung steht die praktische Anwendung verschiedener Schutzsysteme in der Höhe.